Gemeindeordnung
Auszug aus der Gemeindeordnung für die Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus
1.1 Die Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus ist seit 1895 eine selbstständige Anstaltskirchengemeinde im Sinne der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. Sie nimmt ihren Auftrag in vertrauensvoller und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis Potsdam, insbesondere mit den Nachbargemeinden Zentrum-Ost Potsdam-Babelsberg und Babelsberg wahr.
1.2 Gemeindemitglieder sind alle zur Kirchengemeinde gehörenden Evangelischen, die im Bereich der diakonischen Einrichtung des Vereins Oberlinhaus wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zusätzlich die, die auf persönlichen Antrag und durch Beschluss des Gemeindebeirates in sie aufgenommen werden.
1.3 Zu den Gliedern der Kirchengemeinde gehören insbesondere Diakonissen und diakonische Schwestern des 1879 eröffneten Diakonissenmutterhauses, die über Jahrzehnte die Arbeit und das geistliche Leben im Oberlinhaus bestimmt haben.
1.4 Alle Glieder der Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus treffen sich einmal jährlich zu einer Gemeindeversammlung.
1.5 Der Auftrag der Kirchengemeinde richtet sich in besonderer Weise an die Dienstgemeinschaft (Werkgemeinde) im Verein Oberlinhaus, zu der in missionarischer Offenheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Bewohnerinnen und Bewohner des Gesamtwerkes gerechnet werden, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit.
3.1.1 Die theologische Leiterin / der theologische Leiter des Vereins Oberlinhaus ist Inhaberin / Inhaber der ersten Pfarrstelle der Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus. Weitere beim Verein beschäftigte Theologinnen / Theologen im Pfarramt können Inhaberinnen / Inhaber zusätzlicher Pfarrstellen sein.
3.1.3 Die theologische Leiterin / der theologische Leiter und die Theologinnen oder Theologen des Verein Oberlinhaus gehören dem Pfarrkonvent des Kirchenkreises Potsdam an. Eine Theologin oder ein Theologe gehört ebenfalls gem. Artikel 43 Abs. 2 Nr. 2 der Grundordnung der Kreissynode des Kirchenkreises Potsdam an.
4.1 In der Kirchengemeinde im Verein Oberlinhaus finden in der Regel an Sonn- und Feiertagen Gottesdienste statt.
4.2 Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Werkgemeinde als Dienstgemeinschaft wird die ökumenische Zusammenarbeit mit allen christlichen Kirchen (ACK) gepflegt und in speziellen Formen und Projekten ausgestattet.
